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Allgemeine Geschäftsbedingungen der vitaktiv GmbH (AGB) |
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| §1 Allgemeines, Geltungsbereich |
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(1) Diese Verkaufsbedingungen
gelten ausschließlich für alle Verkaufsgeschäfte
zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer. Entgegenstehende oder von
diesen Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht
an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich
und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbe-dingungen
gelten auch dann, wenn eine
Lieferung in Kenntnis abweichender oder entgegen-stehender Geschäftsbedingungen
des Käufers ausgeführt wird. |
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(2) Diese Verkaufsbedingungen
gelten auch für alle zukünftigen Verkaufsgeschäfte
mit dem Käufer
oder seinem Rechtsnachfolger. |
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(3) Die Rechte und Pflichten
von Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von
der Art und Weise der
Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der Verkäufer
den Käufer bei der Erlangung der Finanzierung
unterstützt oder diese sonst vermittelt hat. |
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| §2 Vertragsschluss |
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(1) Der Verkaufskatalog stellt
nicht ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne
dar,
sondern soll es dem Käufer lediglich erleichtern, seinerseits
Angebote im Rechtssinne an den Verkäufer
abzugeben; alle früheren Auflagen des Kataloges verlieren
mit dem Erscheinen des neuen Kataloges ihre Gültigkeit.
Der Käufer hält sich für eine Frist von vier
Wochen ab Zugang seines Angebotes bei dem Verkäufer
an sein Angebot gebunden. |
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(2) Der Verkäufer behält
sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber-,
und sonstigen Schutzrechte
vor allen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen
Darstellungen dieses Kataloges und sonstiger
Bestellunterlagen; diese dürfen Dritten in keiner Weise
zugänglich gemacht werden; es sei denn,
der Verkäufer hat ausdrücklich, schriftlich, vorher
mit namentlicher Benennung des Dritten zugestimmt. |
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| §3 Reparaturen/Kostenvoranschläge |
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Kostenvoranschläge ohne
anschließenden Reparaturauftrag sind kostenpflichtig,
wenn hierauf vom Verkäufer
vor Ausführung der Leistung ausdrücklich hingewiesen
wird. |
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| §4 Preisstellung
und Zahlungsbedingungen |
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(1) Alle Preisangaben des
Kataloges gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk bzw.
Lager des Verkäufers.
Der Käufer trägt zusätzlich die Kosten der Transportverpackung
und des Transportes falls der Wert der
Gesamtbestellung nicht mehr als EURO 130,- beträgt. Wünscht
der Käufer eine Transportversicherung,
wird der Verkäufer eine solche auf Kosten des Käufers
abschließen. |
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(2) Der Käufer trägt
die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
am Tag der Ausführung der Lieferung,
etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden
ent-sprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet
oder rückvergütet. |
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(3) Rechnungen sind am zehnten
Arbeitstag nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung
fällig auf einem
Bankkonto des Verkäufers; Schecks und Wechsel werden nur
nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers
entgegengenommen und gelten nur als Zahlung erfüllungshalber. |
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| §5 Zahlungsverzug,
Aufrechnung |
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1) Im Falle des Zahlungsverzuges
hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem Basissatz zu zahlen.
Ist der Käufer Kaufmann beträgt der (Verzugs-) Zinssatz
8% über dem Basiszinssatz. Falls der Verkäufer in
der Lage ist,
einen höheren Verzugschaden nachzuweisen, ist er berechtigt,
diesen geltend zu machen.
Der Käufer ist jedoch berechtigt, dem Verkäufer nachzuweisen,
dass in Folge des Zahlungsverzuges
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. |
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| §6 Lieferung und
Lieferfrist |
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(1) Der Verkäufer ist in angemessenem
Umfang zu Teillieferungen berechtigt
(2) Setzt der Käufer dem Verkäufer, nachdem er in
Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist,
so ist der Käufer nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. |
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| §7 Rückgabe/Umtausch |
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(1) Bestellte und ordnungsgemäß
gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit dem
Verkäufer zurückgegeben werden. Die Ware muss in der
unbeschädigten Originalverpackung sein.
Die Rückgabe muss kostenfrei erfolgen. Steril verpackte
Produkte und Sonderanfertigungen sind
generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. |
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| §8 Gewährleistung
für Sachmängel |
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(1) Der Verkäufer leistet
für die gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr,
dass er diejenigen Erzeugnisse,
die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Mängel aufweisen,
nach seiner Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert.
Dabei gelten in der Regel zwei Nachbesse-rungsversuche als zumutbar. |
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(2) Ist der Verkäufer
zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht
in der Lage,
verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung aus
Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat,
über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung
oder Neu-lieferung aus sonstigen Gründen fehl,
kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises
(Minderung) oder die Rückgängigmachung
des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Wählt der Käufer
den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatz zu. |
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(3) Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Män-geln,
steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Hinsichtlich
der Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerun-gen,
Anpreisungen, Werbung und Abbildungen in Katalogen oder
Prospekten stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe
der Ware dar. |
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(4) Falls der Käufer
Vollkaufmann ist, setzen die Gewährleistungsansprüche
voraus,
dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. |
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| §9 Haftung des Verkäufers |
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(1) Soweit vorstehend nicht
anderes geregelt worden ist, ist die Haftung des Verkäufers
auf Schadensersatz -
gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer
haftet deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbeson-dere
haftet er nicht für entgangenen Gewinn und
sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzan-sprüche
wegen Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft oder aufgrund einer vom Verkäufer erteilten
Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie
nicht,
soweit der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt.
In diesem Falle ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers. |
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(2) Die vorstehenden Regelungen
gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§1,4 Produkthaftungsgesetz
betroffen sind.
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§10 Verjährung
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Die Gewährleistungsfrist
beträgt 1Jahr ab Lieferung. |
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| §11 Eigentumsvorbehalt |
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(1) Der Verkäufer behält sich
das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller
Zahlungen
aus dem Liefervertrag vor. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung seiner Ansprüche
an sich zu nehmen.
Die Rücknahme ist nicht ein Rücktritt von dem Vertrag;
die Pfändung der Sache durch den Verkäufer ist
stets ein Rücktritt vom Vertrag. |
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(2) Der Käufer ist verpflichtet,
die Sache pfleglich zu behandeln und sie insbesondere auf eigene
Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu
versichern. |
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(3) Der Käufer ist verpflichtet,
den Verkäufer unverzüglich schriftlich von Pfändungen
und sonstigen Eingriffen
Dritter zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem.
§771ZPO erheben kann.
Der Käufer haftet dem Verkäufer für den entstandenen
Schaden, falls der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer
die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage
gem. §771 ZPO zu erstatten. |
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| §12 Datenschutz |
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Der Käufer ist damit einverstanden,
daß persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch
gespeichert und für die
Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften verarbeitet werden.
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| §13 Erfüllungsort und Gerichtsstand |
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(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz
des Verkäufers, sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen
nichts anderes ergibt. |
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(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten als Käu-fer ist der
Geschäftssitz des
Verkäufers; der Verkäufer ist auch berechtigt, den
Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen. |
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| §14 Allgemeine Bedingungen für
den e-commerce |
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(1) Hinsichtlich des Vertragsschlusses
gelten die unter §2 aufgeführten Bedingungen, jedoch
mit der Maßgabe,
dass Textform i.S.d. §126b BGB vereinbart wird. Demnach
sind Angebot und Annahme auch per e-mail möglich.
Ein Vertrag kommt nur in deutscher Sprache zustande. |
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(2) Zu unseren elektronischen Bestellformularen
hat der Käufer jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben
zu überprüfen
und gegebenenfalls abzuändern. Die Überprüfungspflicht
obliegt dem Käufer,
besondere Hinweise seitens des Verkäufers werden nicht
erteilt. |
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(3) Der Verkäufer erteilt dem Käufer
keine Informationen hinsichtlich der einzelnen technischen Schritte,
die zu einem Vertragsschluss führen. Ebenso wenig führt
der Verkäufer sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes
auf,
denen er sich unterworfen hat. |
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(4) Die von dem Käufer aufgegebene
Bestellung (Vertragstext) wird bei dem Verkäufer 8 Wochen
gespeichert.
Auf Wunsch des Käufers wird diesem ein Ausdruck des Vertragstextes
übermittelt.
Hierfür kann der Verkäufer eine Aufwendungspauschale
von 5,00 Euro verlan-gen. |
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(5) Die vorstehenden Bedingungen gelten-
mit Ausnahme der Nr. 1- ausschließlich im B2B-commerce. |
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| §15 Salvatorische Klausel |
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Sollten einzelne Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar
sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung
als vereinbart,
die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies
gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken. |
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